Als Dienstleister für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber sowie für öffentliche Auftraggeber sind wir verpflichtet, die Richtlinien unserer Kunden zu erfüllen. Die Compliance-Anforderungen unserer Kunden spielen eine sehr wichtige Rolle auch für unseren Arbeitsalltag. Das bedeutet für uns, dass wir einen Verhaltenskodex (= Code of Conduct) für die Cteam-Gruppe erstellt haben, der die „Werte-Visitenkarte“ der Cteam-Gruppe darstellt.

Für viele Regeln und Werte gilt, dass sie bei der Cteam-Gruppe eine Selbstverständlichkeit darstellen und bereits so gelebt werden, sodass der Code of Conduct eine schriftliche Zusammenfassung unseres Handelns ist.
Für uns alle gibt das Regelwerk Sicherheit, sich im Sinne der Cteam-Gruppe und den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu verhalten.
Kurzum: Was ist erlaubt und was nicht?
Das Ansehen der Cteam-Gruppe bei unseren Kunden, der Öffentlichkeit und unseren Partnern ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens. Jeder von uns trägt an seinem Platz und mit seiner Arbeit täglich zur Außenwahrnehmung der Cteam-Gruppe bei. Wir wollen uns als verlässlichen Partner zeigen.
Geltungsbereich:
Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cteam-Gruppe. Unsere Führungskräfte agieren als Vorbilder. Unsere Geschäftspartner sind aufgefordert, sich gleichfalls an diese Prinzipien zu halten.
Meldung von Hinweisen:
Für Hinweise auf Verstöße gegen unseren Code of Conduct oder die Antikorruptionsrichtlinie ist unser Herr René Mattersberger unter der E-Mail-Adresse Rene.Mattersberger@cteam-leitungsbau.at erreichbar.
Manchmal kann es notwendig sein, einen Vermittler/in zwischen internen oder externen Hinweisgebern/innen und Unternehmen einzuschalten. Auch wenn es nur darum geht, Hemmschwellen für Hinweisgeber/innen abzubauen. In einem solchen Fall können Sie sich an unsere externen und neutralen Ombudspersonen Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer und Frau Rechtsanwältin Christine Ostwald der Rechtsanwaltsgesellschaft Baker Tilly wenden. Die Ombudspersonen nehmen die Hinweise entgegen und prüfen sie. Auf Wunsch gewährleisten sie die vertrauliche Behandlung der Identität des/der Hinweisgebers/in. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Die Ombudspersonen sind wie folgt erreichbar:
Dr. Stefan Meßmer / Christine Ostwald
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kronprinzenstraße 8 / Nymphenburger Straße 3b
70173 Stuttgart / 80335 München
Telefon: +49 89 55066 – 555
E-Mail: weidenbach.ombudsperson@bakertilly.de
Neben diesen Möglichkeiten bieten wir ergänzend an, eine Meldung über unser anonymes externes Internetsystem einzureichen. Dieses System ist in verschiedenen Sprachen verfügbar und speziell verschlüsselt. Mit diesem können wir einen gesicherten und vertraulichen Dialog miteinander führen.
Externen Meldestellen des Bundes
Der Bund hat drei externe Meldestellen eingerichtet:
- Grundsätzlich zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.
- Für Hinweise, die Fragen der Finanzdienstleistungsaufsicht, Versicherungsunternehmen oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betreffen, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die richtige externe Hinweisgeberstelle.
- Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen können an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamtes gerichtet werden.
Mehr Informationen, beispielsweise zur Bearbeitung von Hinweisen und Meldungen, finden Sie in unserer Verfahrensordnung und den entsprechenden Datenschutzinformationen.
Alexander Zojer
Geschäftsführer
Cteam Leitungsbau Österreich GmbH


